von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Vor dem Amtsgericht Bamberg wurden heute fünf von der Kanzlei Schmeyer im Namen der SMP Beteiligungs GbR II eingereichte Klagen verhandelt (Az. 01505 C 1790/09 u. a.). Wie bereits das Landgericht Meiningen und die Amtsgerichte München, Nürnberg und Hersbruck hält auch das Amtsgericht Bamberg die Klagen für bereits unzulässig, worauf der Richter in der Verhandlung ausdrücklich hinwies. Herr Walter Kraus könne die SMP Beteiligungs GbR II nicht vertreten. Weder Herr Kraus noch die von ihm beauftragte Kanzlei Schmeyer könnten für die GbR Vergleiche abschließen.
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