Mittwoch, 10. März 2010

Auch Amtsgerichte Hersbruck und München halten Klagen der Kanzlei Schmeyer im Namen der SMP Beteiligungs GbR II für unzulässig

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG


Auch das Amtsgericht Hersbruck hält die von der Kanzlei Schmeyer gegen SMP-Anleger erhobenen Klagen für unzulässig und schließt sich der bereits dargestellten Rechtsauffassung des AG Nürnberg an (Az. 8 C 1426/09).

Des Weiteren hat das Amtsgericht München eine Klage der Kanzlei Schmeyer zurückgewiesen und die Kosten des Rechtsstrteits Herrn Walter Kraus als vollmachtslosen Vertreter auferlegt (Az. 213 C 24694/09).

Die von Rechtsanwältin Specht erstrittenen Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Es ist zu befürchten, dass die Kanzlei Schmeyer in Berufung gehen und somit weitere Kosten (zunächst) zu Lasten des Gesellschaftsvermögens verursachen wird.

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