Montag, 22. Februar 2010

Auch das Amtsgericht Nürnberg hält Klagen der Kanzlei Schmeyer für unzulässig

Neben dem Landgericht Meiningen hält auch das Amtsgericht Nürnberg die von der Kanzlei Schmeyer angeblich für die SMP Beteiligungs GbR II eingereichten Klagen für bereits unzulässig.  Das Gericht vertrat die Auffassung, dass Herr Walter Kraus die Klägerin nicht wirksam vertreten könne. Die Kosten des Verfahrens wurden daher Herrn Kraus auferlegt. 

Die Entscheidungen des Amtsgerichts Nürnberg sind noch nicht rechtskräftig.

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