Dienstag, 3. November 2009

Hinweis: Bei Klagezustellung umgehend zum Rechtsanwalt

Aus gegebenen Anlass ein wichtiger Hinweis:

Nach Zustellung einer Klage muss umgehend dem Gericht die Verteidigungsbereitschaft angezeigt werden (in der Regel innerhalb von zwei Wochen). Bei Verfahren vor den Landgerichten ist hierbei eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich. Auch muss auf die Klage fristgerecht erwidert werden.

Ein Gerichtsverfahren kann allein wegen einer Fristversäumnis verloren werden, d. h. gegen den Beklagten ergeht dann ggf. ohne weitere Verhandlung ein Versäumnisurteil, das vorläufig für vollstreckbar erklärt wird. Aus diesem Versäumnisurteil kann die Gegenseite die Zwangsvollstreckung betreiben (Gerichtsvollzieher, Kontopfändung etc.).

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