Montag, 7. September 2026

hGears AG: Tochtergesellschaft hGears Schramberg GmbH stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Corporate News

Schramberg, den 7. September 2026 – Die Geschäftsführung der hGears Schramberg GmbH, eine Tochtergesellschaft der hGears AG, hat beim zuständigen Amtsgericht Rottweil einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO gestellt. Ziel ist es, die erforderliche Restrukturierung des Standorts Schramberg in einem geordneten rechtlichen Rahmen voranzutreiben und die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Aufstellung zu schaffen.

Geplant ist, dass der Geschäftsbetrieb der hGears Schramberg GmbH nach Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt wird. Die Geschäftsführung soll im Rahmen der Eigenverwaltung im Amt bleiben und den Restrukturierungsprozess steuern.

Hintergrund der Antragstellung ist die eingetretene Zahlungsunfähigkeit infolge dauerhaft zu geringer Produktionsvolumina und einer für das aktuelle Geschäftsvolumen zu hohen Kostenbasis. Trotz bereits umfangreicher Struktur-, Effizienz- und Kostensenkungsmaßnahmen ist es nicht gelungen, den Standort unter den veränderten Marktbedingungen aus eigener Kraft wirtschaftlich tragfähig aufzustellen. Insbesondere die anhaltend schwache Entwicklung des für den Standort Schramberg besonders wichtigen Geschäftsbereichs e-Bike hat zu einer erheblichen Unterauslastung der bestehenden Produktionsstrukturen geführt.

Das Insolvenzverfahren ist auf die hGears Schramberg GmbH begrenzt, auf die im ersten Halbjahr 2026 rund 26 % des Konzernumsatzes entfielen. Die hGears AG sowie die weiteren operativen Tochtergesellschaften mit Produktionsstandorten in Padua (Italien) und Suzhou (China) sind davon derzeit nicht betroffen und führen ihren Geschäftsbetrieb unverändert fort.

Zwischen der hGears Schramberg GmbH und der hGears AG besteht ein Beherrschungsvertrag. Im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren können sich daraus grundsätzlich finanzielle Auswirkungen für die hGears AG ergeben, deren Art und Umfang vom weiteren Verlauf des Verfahrens abhängen.

„Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung lässt uns keine andere Wahl, als für die hGears Schramberg GmbH ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu beantragen. Das Verfahren eröffnet jedoch die Möglichkeit, die notwendigen strukturellen Veränderungen vorzunehmen und eine tragfähige Perspektive für den Standort zu entwickeln“, sagt Sven Arend, CEO der hGears AG. „Zugleich wollen wir die operative Kontinuität für unsere Kunden und Geschäftspartner bestmöglich sicherstellen und die Voraussetzungen für eine langfristig wettbewerbsfähige Aufstellung schaffen.“

Die hGears AG wird über wesentliche Entwicklungen im weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

paragon GmbH & Co. KGaA und zwei weitere Gesellschaften der paragon-Gruppe haben Insolvenzanträge gestellt

Corporate News

- Indischer Investor Tejascore Techsystems Inc. erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen nicht

- Wegen der ausbleibenden Zahlungen i.H.v. EUR 12 Mio. kann paragon Zusagen ggü. seinen Lieferanten nicht leisten

- Insolvenz betrifft neben der börsennotierten paragon GmbH & Co. KGaA auch die Tochterunternehmen paragon electronic GmbH und paragon movasys GmbH mit insgesamt 552 Arbeitsplätzen

- paragon ist profitabel und verfügt über einen erheblichen Auftragsbestand großer Autohersteller und sieht sich gut gerüstet für die Zukunft


Delbrück, 07. September 2026 – paragon [ISIN DE0005558696] hat heute beim Amtsgericht Paderborn Insolvenzanträge für die Firmen paragon GmbH & Co. KGaA, paragon electronic GmbH und paragon movasys GmbH gestellt, nachdem ein Investor trotz Nachfristsetzung seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist.

paragon hat es in den letzten Jahren, die durch globale Krisen und den Auswirkungen auf den automobilen Markt gekennzeichnet waren, geschafft, seine Verschuldung um mehr als 64% zu senken und trotz gesunkenem Umsatz seine Ergebnisse zu steigern. Der am 23. Juli 2025 veröffentlichte vorläufige Jahresabschluss für 2025 zeigt schwarze Zahlen und weist auf einen Rekord-Auftragseingang hin.

Um die Lieferantenverbindlichkeiten auf ein akzeptables Niveau zu senken, hat die paragon-Geschäftsführung einen Investor gesucht und seit Ende November 2025 mit einem indischen Privatinvestor bzw. dessen amerikanischen Holding Tejascore Techsystems Inc. verhandelt. Nach monatelangen intensiven Gesprächen, einer Due-Diligence-Prüfung und dem Austausch detaillierter Finanzinformationen unterzeichneten die Parteien am 19. Juni 2026 ein verbindliches Termsheet für Minderheitsbeteiligungen sowohl an der persönlichen haftenden Gesellschafterin der paragon GmbH & Co. KGaA, der paragon GmbH, als auch an der Frers Family Office GmbH, der Mehrheitsaktionärin der paragon GmbH & Co. KGaA. Am selben Tag gab Tejascore eine Finanzierungsbestätigung ab, in der sie ihre verbindliche Zusage bekräftigte, paragon ein Darlehen in Höhe von EUR 12 Mio. zur Verfügung zu stellen.

Tejascore hat sich in der Finanzierungsbestätigung verpflichtet, EUR 5 Mio. Ende Juni und weitere EUR 7 Mio. Ende Juli zu überweisen. Ferner sollte ein weiteres Darlehen über EUR 6 Mio. auf ersten Abruf bereitgestellt werden. Seiner Pflicht zur Umsetzung des Termsheets und der unverzüglichen Gewährung der Darlehen ist Tejascore trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen. Alle Bedingungen, die paragon bzw. die Frers Family Office GmbH betrafen, sind dagegen erfüllt worden.

Die Zusicherungen des CEOs und Mehrheitsaktionärs von Tejascore, in den USA über Finanzmittel in Höhe von mehr als USD 100 Mio. und weitere Mittel in Indien zu verfügen, waren der wesentliche Faktor für den Abschluss der Vereinbarungen, erwiesen sich aber mittlerweile als nicht zutreffend. Vielmehr war es wohl seine Absicht, erst durch Aktienemissionen an der New Yorker Börse die Finanzmittel zu beschaffen, was offensichtlich nicht gelang. paragon‘s Anwälte gehen daher von einer arglistigen Täuschung aus; es besteht der Verdacht des Betrugs.

Der Abschlussprüfer von paragon, KPMG, hat seine Prüfungsarbeiten zum Jahresabschluss 2025 weitgehend abgeschlossen; zum Bestätigungsvermerk fehlt nun der Eingang der Zahlungen von Tejascore. Ohne die Finanzmittel des Investors kann paragon die Zusagen, die im Rahmen von Vereinbarungen mit den Lieferanten getroffen wurden, nicht einhalten und muss daher Insolvenz beantragen, was auch für die Tochterfirmen paragon electronic GmbH und paragon movasys GmbH gilt. Hätte Tejasacore seine vertraglichen Pflichten erfüllt, wäre paragon bis Ende 2028 (!) durchfinanziert gewesen und es wäre nicht zu dieser einschneidenden Konsequenz gekommen. Betroffen sind die paragon-Standorte in Delbrück, Suhl, Landsberg am Lech, Limbach, Nürnberg und St. Georgen mit insgesamt 552 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – davon 21 Azubis und Praktikanten -, nicht aber die ausländischen paragon-Töchter in Kroatien und China.

Für alle Stakeholder – Aktionäre, Anleihengläubiger, Kunden, Lieferanten, Finanzierer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zuletzt auch für die Familie Frers – beginnt nun eine Zeit des Umbruchs. Der Gründer und Geschäftsführer der paragon GmbH, der persönlich haftenden Gesellschafterin der paragon GmbH & Co. KGaA, bedauert diese negative Entwicklung aufs Tiefste. Klaus Dieter Frers: „Ich habe bereits durch finanzielle Beiträge und Verzichte in Millionenhöhe versucht, die Situation in den Griff zu bekommen. Ich bin extrem enttäuscht von dem potenziellen Partner, der am Ende nur leere Versprechungen gemacht hat. Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass der Schaden für die Stakeholder minimiert wird.“

Die Geschäftsführung von paragon geht angesichts der Tatsachen, dass das Unternehmen profitabel ist, mit zahlreichen Automobilherstellern exzellente Kunden hat - bei denen mit ca. 94% des Umsatzes paragon Alleinlieferant ist - und über einen enormen Auftragsbestand verfügt, davon aus, dass nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters die Geschäftstätigkeit von paragon fortgeführt wird.

Über die paragon GmbH & Co. KGaA

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696) entwickelt, produziert und vertreibt zukunftsweisende Lösungen im Bereich der Automobilelektronik, Karosserie-Kinematik und Elektromobilität. Zum Portfolio des marktführenden Direktlieferanten der Automobilindustrie zählen im Segment Elektronik innovatives Luftgütemanagement, moderne Anzeige-Systeme sowie akustische High-End-Systeme. Im Segment Mechanik entwickelt und produziert paragon aktive mobile Aerodynamiksysteme. Im schnell wachsenden automobilen Markt für Batteriesysteme liefert paragon mit dem Geschäftsbereich Power Batteriemanagement-Systeme und Antriebsbatterien.

Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Detroit (USA), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).

Mehr Informationen zu paragon finden Sie unter www.paragon.ag.

PANDION AG: PANDION strukturiert Projektportfolio im Rahmen der Sanierung neu

Presseinformation 

Köln, 27.08.2026

- PANDION Projektgesellschaften stellen Insolvenzanträge als weiteren Schritt im laufenden Sanierungsprozess

- Projektportfolio wird konsequent auf wirtschaftlich tragfähige Strukturen ausgerichtet

- Gespräche mit Banken, Finanzierungspartnern und Projektbeteiligten werden fortgeführt

- Ziel bleibt die Stabilisierung und nachhaltige Fortführung der PANDION Gruppe

- Vorläufiger Gläubigerausschuss unterstützt die Eigenverwaltungsverfahren

Die PANDION AG setzt den im August eingeleiteten Sanierungsprozess konsequent fort. Im Rahmen der laufenden wirtschaftlichen und finanziellen Neuordnung der Unternehmensgruppe wurden auch die einzelnen Projektgesellschaften einer umfassenden Überprüfung unterzogen.

In diesem Zusammenhang werden für elf Projektgesellschaften der PANDION Gruppe Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Hintergrund ist, dass sich die bereits eingeleiteten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der PANDION AG und weiterer Tochtergesellschaften unmittelbar auf die Liquidität der betroffenen Projektgesellschaften ausgewirkt haben.

Bei den betreffenden Gesellschaften ist Zahlungsunfähigkeit eingetreten, sodass die jeweiligen Geschäftsführungen mit der Antragstellung ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Betroffen sind folgende Gesellschaften:
  • PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG
  • Objekt Fischerhüttenstraße GmbH & Co. KG
  • PANDION Stuttgart Flint Areal GmbH & Co. KG
  • PANDION Prinzessinnenstraße GmbH & Co. KG
  • PANDION Silberburg Höfe Stuttgart GmbH & Co. KG
  • PANDION Klostergärten GmbH & Co. KG
  • PANDION City Selection Stuttgart GmbH & Co. KG
  • PANDION Gallwitz GmbH & Co. KG
  • SIEBENGEBIRGE Projektgesellschaft mbH & Co. KG
  • PANDION Franziskanerkloster GmbH & Co. KG
  • PANDION Ehrenveedel GmbH & Co. KG
Die aktuellen Verfahren sind Teil eines strukturierten Sanierungsprozesses. Vor diesem Hintergrund werden innerhalb der PANDION Gruppe sämtliche Projekte und Gesellschaften hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit und ihrer weiteren Entwicklungsmöglichkeiten neu bewertet. Ziel ist es, die Unternehmensgruppe auf diejenigen Projekte und Strukturen auszurichten, für die eine wirtschaftlich belastbare Perspektive besteht.

Die nun erfolgenden Insolvenzanträge einzelner Projektgesellschaften sind Teil dieser wirtschaftlichen Neuordnung.

Fokus auf tragfähige Projekte und eine stabilisierte PANDION

Für weitere Projekte wird im Rahmen des Sanierungsprozesses geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine Fortführung oder wirtschaftliche Neuordnung möglich ist. PANDION steht hierzu im engen und konstruktiven Austausch mit Banken, Finanzierungspartnern, Projektbeteiligten, Kommunen und weiteren relevanten Stakeholdern. In zahlreichen Fällen wird gemeinsam an Lösungen gearbeitet, die eine wirtschaftlich tragfähige Weiterentwicklung der jeweiligen Projekte ermöglichen.

Der zunächst vorläufige Gläubigerausschuss unterstützt die Fortführung der Verfahren in Eigenverwaltung und begleitet den weiteren Sanierungsprozess. Eine erste Sitzung hat bereits stattgefunden. Damit sind die Interessen der Gläubiger institutionell in das Verfahren eingebunden.

PANDION wird die laufende Neuordnung der Unternehmensgruppe gemeinsam mit den Sanierungsberatern sowie den relevanten Finanzierungs- und Projektpartnern weiter vorantreiben und über wesentliche Entwicklungen informieren.

PANDION AG: Weitere Projektgesellschaften werden Insolvenzanträge stellen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 27. August 2026 – Die PANDION AG (ISIN Unternehmensanleihe: DE000A289YC5) teilt mit, dass für die nachfolgend genannten Projektgesellschaften der PANDION-Gruppe heute Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren bei den jeweils zuständigen Insolvenzgerichten gestellt werden:

Betroffen sind folgende Gesellschaften:
  • PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG
  • Objekt Fischerhüttenstraße GmbH & Co. KG
  • PANDION Stuttgart Flint Areal GmbH & Co. KG
  • PANDION Prinzessinnenstraße GmbH & Co. KG
  • PANDION Silberburg Höfe Stuttgart GmbH & Co. KG
  • PANDION Klostergärten GmbH & Co. KG
  • PANDION City Selection Stuttgart GmbH & Co. KG
  • PANDION Gallwitz GmbH & Co. KG
  • SIEBENGEBIRGE Projektgesellschaft mbH & Co. KG
  • PANDION Franziskanerkloster GmbH & Co. KG
  • PANDION Ehrenveedel GmbH & Co. KG
Hintergrund der Antragstellungen sind die Auswirkungen der bereits eingeleiteten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der PANDION AG und weiterer Gesellschaften der PANDION-Gruppe auf die Liquidität der genannten Projektgesellschaften. Infolge dieser Entwicklung ist bei den betroffenen Projektgesellschaften Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Die jeweiligen Geschäftsführungen kommen mit der heutigen Antragstellung ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach.

Die PANDION AG hatte am 10. August 2026 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Entsprechende Anträge wurden für fünf weitere Gesellschaften der PANDION-Gruppe gestellt. Das zuständige Insolvenzgericht hat zwischenzeitlich für diese Gesellschaften die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Zudem wurde ein zunächst vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, der die Fortführung der Verfahren in Eigenverwaltung unterstützt und die Interessen der Gläubiger im Rahmen des Verfahrens vertritt. Eine erste Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses hat bereits stattgefunden.

PANDION wird über weitere wesentliche Entwicklungen informieren.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der PANDION AG zur Interessenbündelung auf

Die PANDION AG, Emittentin der Anleihe 2021/2028 (ISIN: DE000A289YC5 / WKN: A289YC), hat am 10.08.2026 beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gestellt und zugleich die Anordnung der Eigenverwaltung beantragt. Entsprechende Anträge wurden auch für die PANDION Real Estate GmbH, die PANDION Vertriebsgesellschaft mbH, die PANDION Design GmbH, die PANDION Projektmanagement GmbH sowie die PANDION Engineering GmbH gestellt.

Mit der beantragten Eigenverwaltung soll der Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften fortgeführt und die Restrukturierung der PANDION-Gruppe im Rahmen eines geordneten Verfahrens weiterverfolgt werden. Hintergrund des Insolvenzantrags ist die Liquiditätssituation, die auch nach der Mitteilung über die Aussetzung der Zinszahlung nicht stabilisiert werden konnte.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. steht in Kontakt mit einer Vielzahl von Anleihegläubigern und vertritt diese bereits seit knapp einem Jahr. Im Oktober 2025 hatten die Anleiheinhaber zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Emittentin im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung unter anderem eine Laufzeitverlängerung und eine Anpassung der Verzinsung beschlossen. Diese Maßnahmen konnten jedoch, ebenso wie die angekündigte Aussetzung der letzten Zinszahlung, offenbar die bestehenden Liquiditätsprobleme der Gesellschaft nicht lösen.

Die SdK hat zur Information der Anleihegläubiger einen kostenlosen Newsletter eingerichtet, für den sich betroffene Anleiheinhaber unter www.sdk.org/pandion registrieren können. Im Newsletter wird über die aktuellen Geschehnisse und wichtige Termine berichtet.

Sobald das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, wird es zugleich eine Anleihegläubigerversammlung einberufen, in der über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters beschlossen werden soll. Ebenso wird es eine Insolvenzgläubigerversammlung geben, in der über wichtige Verfahrensmaßnahmen, unter anderem die Wahl eines Sachwalters bzw. Insolvenzverwalters und eines Gläubigerausschusses, beschlossen wird.

Die SdK bietet für alle künftigen Versammlungen eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Ein entsprechendes Vollmachtsformular und Hinweise zur Stimmrechtsvertretung finden sich ebenfalls unter www.sdk.org/pandion.

Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne auch unter info@sdk.org oder unter 089 / 20208460 zur Verfügung.

München, den 10. August 2026

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin.

Nexum Group AG wird ausstehende Rechnungslegungsunterlagen veröffentlichen und leitet Schritte zum Erhalt der Börsenzulassung ein

München, 3. September 2026 – Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat mit Bescheid vom 1. September 2026 die Zulassung der Aktien der Nexum Group AG (ISIN DE000A41YEG8) zum Handel im regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 5. Oktober 2026 widerrufen. Grund hierfür sind nicht vollständig erfüllte Finanzberichtspflichten aus den Jahren 2023 bis 2025.

Die betroffenen Berichtszeiträume liegen in der Insolvenz- und Sanierungsphase der Vorgängergesellschaft creditshelf AG und damit vor der im Juni 2026 vollzogenen Mehrheitsübernahme durch die First Capital AG. Unabhängig davon nimmt der heutige Vorstand die Beanstandungen der FWB sehr ernst und hat die vollständige Aufarbeitung und Nachholung der ausstehenden Finanzberichterstattung veranlasst.

Die Nexum Group AG wird in dem kommenden Tagen vorläufige, noch nicht testierte Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 sowie die Halbjahresfinanzberichte 2024 und 2025 auf ihrer Unternehmenswebsite unter https://www.nexum-group.de/de/financial-reports veröffentlichen. Die Prüfungen der Jahresabschlüsse durch den Abschlussprüfer laufen. Nach aktueller Planung sollen die testierten Jahresabschlüsse bis zum 20. September 2026 vorliegen und unverzüglich veröffentlicht werden. Parallel stellt die Gesellschaft die vollständige Erfüllung der weiteren Veröffentlichungs- und Übermittlungspflichten sicher.

Die Gesellschaft beabsichtigt, fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, und befindet sich hierzu im direkten Austausch mit der FWB. Ziel ist es, die bestehende Transparenzlücke vollständig zu schließen und die Voraussetzungen für den Fortbestand der Zulassung zum regulierten Markt zu schaffen. Mit der strategischen Neuausrichtung zur Nexum Group AG wurden die Zuständigkeiten für Finanzberichterstattung, Governance und Kapitalmarktkommunikation neu geordnet. Die Gesellschaft baut belastbare Prozesse auf, um die kapitalmarktrechtlichen Folgepflichten künftig vollständig und fristgerecht zu erfüllen. Der Halbjahresfinanzbericht 2026 wurde am 31. August 2026 veröffentlicht.

Noratis AG: Insolvenzverwalter strebt Portfolioverwertung durch Verkauf an; Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Eschborn, 01.09.2026 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) gibt bekannt, dass der Insolvenzverwalter der Gesellschaft heute entschieden hat, von den bisherigen Plänen für eine Refinanzierung des Bestandsportfolios der Noratis Gruppe Abstand zu nehmen und zu einer Verwertung durch Verkauf des Portfolios überzugehen.

In diesem Zusammenhang hat der Insolvenzverwalter der Noratis AG heute zudem entschieden, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (sog. Delisting). Ein entsprechendes Schreiben wird der Deutsche Börse AG noch heute zugeleitet. Mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse und damit spätestens zum 01.12.26 wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Bis dahin haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien im aFreiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln. Die Aktien der Gesellschaft werden nach Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer anderen Börse gehandelt werden.

Manz AG: Frankfurter Wertpapierbörse widerruft Börsenzulassung der Aktien der Manz AG – Einstellung des Handels zum 21. Juli 2026

Corporate News

Reutlingen, 17. Juli 2026 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat heute aufgrund des Antrags des Insolvenzverwalters und des Vorstands der Manz AG den Widerruf der Zulassung der von der Manz AG ausgegebenen Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 21. Juli 2026 beschlossen und den Beschluss bekannt gemacht. Der Handel der Aktien der Manz AG im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird demnach mit Ablauf des 21. Juli 2026 eingestellt.

Zusatzinformationen:

ISIN: DE000A0JQ5U3
WKN: A0JQ5U
Börsenkürzel: M5Z
Marktsegment: Regulierter Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

CCS Abwicklungs AG: Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt („Delisting“)

Investor News

26. Juni 2026

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse nach § 39 Abs. 2 Nr. 4 BörsG widerrufen.

Der letzte Handelstag ist der 30. Juni 2026.
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Anmerkung der Redaktion:

Die CCS Abwicklungs AG firmierte bis zum 28. Juli 2023 als „Compleo Charging Solutions AG“ und war einer der führenden Komplettanbieter für Ladetechnologie für Elektrofahrzeuge in Europa. Am 20. Dezember 2022 hat die Compleo Charging Solutions AG Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Dortmund gestellt. Am 1. April 2023 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Compleo Charging Solutions AG eröffnet, das derzeit noch andauert.